Insbesondere vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung und dem Berliner Senat angestrebten Reduktion der Emissionen im Verkehrssektor ist es wichtig, dass die Antriebswende, neben der Mobilitätswende, einen festen Bestandteil der Verkehrswende bildet.
Um das Netz an Ladepunkten im öffentlichen Raum weiter auszubauen, hat die Senatsverwaltung im Jahre 2021 das Ladeinfrastrukturkonzept für den öffentlichen Raum Berlins, das sogenannte Berliner Modell überarbeitet.
Die überarbeiteten Regeln des „Berliner Modells“ gelten sowohl für die im Auftrag des Senats agierenden Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH, als auch für private dritte Betreiber, denen es nach dem Abschluss eines Betreibervertrages möglich ist, Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu errichten und zu betreiben.
Die Errichtungsziele sind auf das Jahr 2030 ausgerichtet und fügen sich ebenfalls in die, derzeit in Erarbeitung befindliche, Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur für Berlin ein.